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Wie bringe ich mich selbst um meine Fahrerlaubnis?

Am 11.12.2007 um 21.20 Uhr, erschien eine 51-Jährige auf dem Polizeiposten in Rodgau. Die Dame gab an, dass sie soeben mit ihrem BMW einen Unfall hatte. Der Polizeibeamte bemerkte, dass der Atem der Rodgauerin nach Alkohol roch. Sie willigte ein, einen Atemalkoholtest durchzuführen. Das Ergebnis von über zwei Promille überraschte sie dann doch. Es folgte eine Blutentnahme, eine Strafanzeige und die Beschlagnahme von Führerschein und Autoschlüssel. Kurz darauf meldete sich der Lebensgefährte auf dem Rodgauer Polizeiposten, weil er seine Freundin abholen wollte. Die hatte aber zwischenzeitlich zu Fuß den Heimweg angetreten. Da auch der 46-Jährige Alkohol getrunken hatte, wurde ihm untersagt, mit dem BMW nach Hause zu fahren; der Zündschlüssel wurde ihm nicht gegeben. Kaum, dass der Mann die Wache verlassen hatte, stand der BMW nicht mehr vor dem Polizeiposten. Umgehend fuhr eine Streife zur Anschrift des Pärchens, wo deren Auto auch vor dem Haus geparkt war. Im Treppenhaus kam der 46-Jährige den Polizisten entgegen. Zunächst suchte er sein Glück noch in Ausreden, ehe er zugab, dass er mit dem Wagen nach Hause gefahren war. Der Geständige musste wieder mit zur Wache. Es folgte eine Blutentnahme, eine Verkehrsstrafanzeige und die Beschlagnahme seines Führerscheins….

Quelle: Pressemeldung des PP Südosthessen

Einfacher wäre es gewesen, die Führerscheine der Fahrerlaubnisbehörde zurückzugeben und dort auf die Fahrerlaubnis zu verzichten.

Veröffentlicht: 13. Dezember 2007 Ohne Gewähr...

Kategorie: StrafrechtSchlagwörter: Alkohol, BAK, Fahrerlaubnis, Führerschein, Promille, § 69 StGB

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