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Ab 1. Januar 2009 Lohnsteuerbescheinigung nur noch mit Zertifikat möglich

Ab dem 1. Januar 2009 ist die Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen über Arbeitslöhne die in 2009 entstanden sind nur noch mit einem elektronischem Zertifikat möglich.
Bei der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wurde ein freier Zugang für die elektronische Übermittlung zugelassen, um das Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten. Nunmehr wird eine Authentifizierung für die Datenübermittlung vorgesehen. Dies sei angeblich erforderlich, um den erhöhten Sicherheitsanforderungen und dem Stand der Technik Rechnung zu tragen.

Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen für das Kalenderjahr 2008 sind davon nicht betroffen.
Unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software ist hierfür die Registrierung am ElsterOnline-Portal zwingend notwendig.

Lohnbüros und kleine Unternehmen, die die Lohnabrechnung selbst vornehmen sind also gut beraten, sich schon zum Jahresende um ein für die Übermittlung zugelassenes Zertifikat zu bemühen. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass auch nicht alle Signaturkarten unterstützt werden.

Meine Signaturkarte der Bundesnotarkammer soll zwar unterstützt werden – funktioniert hier zumindest jedoch bislang nicht; Anfrage an den Support läuft, der Support der Bundesnotarkammer kennt das Problem und will sich diesem annehmen…

Nähere Informationen zu den möglichen Sicherheitsverfahren unter ElsterOnline sind hier auf den Seiten von Elsteronline abzurufen.

Veröffentlicht: 17. Oktober 2008 Ohne Gewähr...

Kategorie: Arbeitsrecht, Archiv, SozialrechtSchlagwörter: 2009, Änderung

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