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Basiszins ab 1. Januar 2015

EurosatzQuer-200Der ab dem 1.01.2015 gültige Basis­zins­satz wurde von der Bundes­bank von -0,73 % auf -0,83 % re­du­ziert.
Nach § 247 BGB hat die Deutsche Bundes­bank den Basis­zinssatz zu be­rech­nen und im Bundes­an­zeiger zu ver­öffentlichen.

Dieser Zinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 I S. 2 BGB. Er wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Für die Anpassung ist die Änderung des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres maßgeblich.

Die Nächste Anpassung findet zum 1. Juli 2015 statt.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier auf den Seiten der Deutschen Bundesbank

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Veröffentlicht: 2. Januar 2015 Ohne Gewähr...

Kategorie: SonstigesSchlagwörter: 1. Januar, 2015, Änderung, Basiszinssatz, § 247 BGB

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