Der ab dem 1.01.2011 gültige Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 30. Dezember 2010 (Nr. 199) bekannt gegeben.
Nach § 247 BGB hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz zu berechnen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Dieser Zinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 I S. 2 BGB. Er wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Für die Anpassung ist die Änderung des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres maßgeblich.
Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 28. Dezember 2010 beträgt 1,00 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 29. Juni 2010 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2010 betrug ebenfalls 1,00 %).
Somit blebt der Basiszinssatz ab dem 1. Januar 2011 bei 0,12 %. Die Nächste Anpassung findet zum 1. Juli 2011 statt.
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier auf den Seiten der Deutschen Bundesbank