Heute kamen wieder einmal Mandanten zu mir, die wegen des angeblichen Bereitstellens eines Musiktitels eine Abmahnung mit der Auffoderung binnen weniger Tage eine Unterlassungserklärung abzugeben und Anwaltshonorar zu bezahlen, erhalten haben.
Da ich grundsätzlich im Hinblick auf meine Spezialisierung solche Fälle nicht annehme, griff ich zum Hörer und rief eine Kanzlei in Waiblingen an, an die ich vorher schon solche Fälle verwiesen hatte und die mir insbesondere bereits dadurch aufgefallen war, dass sie in ihrem Internetauftritt ihre Kompetenz in der Vertreteung von Abmahnopfern in Filesharingfällen pp. unter Beweis stellt.
Diesmal habe ich das Vorgehen der Kollegen live mitbekommen:
Nach einer kompetenten Ersteinschätzung des Falles wurde ein verbindliches Honorar für die außergerichtliche Vertretung genannt und die weitere Vorgehensweise besprochen. Soweit eine sehr professionelle und mandantenfreundliche Abwicklung!
Ich jedenfalls gehen davon aus, dass die Weichen gestellt sind, dass die Mandanten mit einem „blauen Auge“ davon kommen. Ein Grund für mich, auf den Internetauftritt der Kanzlei unter „links“ zu verlinken…