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Rechtschreibreform tritt am 1.08.2006 in Kraft

Am 1. August 2006 tritt die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung mit den vom Rat für deutsche Rechtschreibung erarbeiteten Änderungen in Kraft.


Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde im Dezember 2004 wegen der anhaltenden Kritik an der sog. Rechtschreibreform eingerichtet.
Mit seiner Einrichtung wurde der Rat damit beauftragt, zunächst eine konsensuelle Lösung auf der Basis des amtlichen Regelwerks 2004 zu entwickeln.

Dies bedeutete, Entweder-oder-Positionen aufzugeben und für eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen der Schulen, in denen die Regeln der Rechtschreibreform zum Teil seit dem Schuljahr 1996/97 gelehrt werden, einerseits und der professionellen Schreiber andererseits Sorge zu tragen.
Die staatlichen Stellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben den Änderungsvorschlägen des Rats für deutsche Rechtschreibung zugestimmt.
Für Deutschland wurde eine Übergangszeit bis zum 31.07.2007 festgesetzt, in der die überholten Schreibungen in den Schulen nicht als Fehler angerechnet werden sollen.
Referenzwerk für die Änderungen ist grundsätzlich das amtliche Regelwerk, das auf dem Internetangebot des Rats für deutsche Rechtschreibung abzurufen ist.

Veröffentlicht: 29. Juli 2006 Ohne Gewähr...

Kategorie: Archiv, SonstigesSchlagwörter: 2006, Änderung

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  1.   Gesetzliche Neuregelungen und Änderungen zum 1. August 2006 by Anwalt bloggt sagt:
    28. November 2007 um 14:31 Uhr

    […] 5. Die Rechtschreibreform wird verbindlich […]

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