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Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Der Präsident des BVerwG sowie die Präsidenten und Präsidentinnen der Oberwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe haben auf ihrer Frühjahrstagung am 26. April in Kassel eine gemeinsame Entschließung zu dem Referentenentwurf der Bundesjustizministerin bezüglich des Rechtsschutzes bei überlangen Gerichtsverfahren verfasst. Hierin haben sie den Vorstoß des Bundesjustizministeriums begrüßt, einen gesetzlichen Rechtsbehelf zur Verhinderung überlanger Gerichtsverfahren einzuführen.

Weiter heisst es:

Sie befürworten vor allem das vorgesehene Erfordernis einer Verzögerungsrüge, bevor wegen überlanger Verfahrensdauer Entschädigung eingeklagt werden kann. Sie erheben allerdings erhebliche Einwände gegen die vorgesehene alleinige Zuständigkeit der Oberlandesgerichte zur Entscheidung über Entschädigungsansprüche und die Feststellung einer unangemessenen Verfahrensdauer in allen Gerichtsbarkeiten einschließlich der obersten Bundesgerichte. Eine solche zentrale Zuständigkeit ordentlicher Gerichte läuft nicht nur dem unter den Bundesländern abgestimmten Bestreben nach einer Bereinigung des Systems der Rechtswegzuweisungen zuwider. Sie ist im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Besonderheiten der verschiedenen Gerichtsbarkeiten auch sachlich nicht gerechtfertigt und begegnet zudem erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, da sie einer Gerichtsbarkeit die mittelbare Kontrolle über die Aufgabenerledigung der anderen Gerichtsbarkeiten übertragen würde. Systemwidrig ist schließlich eine Beurteilung der Verfahrensdauer an Bundesgerichten durch das hierfür allein zuständige Kammergericht in Berlin. Daher fordern die Präsidentinnen und Präsidenten, die Entscheidung innerhalb der jeweiligen Gerichtsbarkeit besonderen Spruchkörpern an dem zuständigen Ober- bzw. Bundesgericht zu übertragen.

Quelle: OVG Niedersachsen

Veröffentlicht: 28. April 2010 Ohne Gewähr...

Kategorie: SonstigesSchlagwörter: BMJ, OVG, Präsident, überlange Gerichtsverfahren

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