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Reform der Beratungshilfe

Der Bundesrat hat heute am 7. Mai 2010 einen neunen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem „zahlreiche Mängel des geltenden Rechts“ behoben werden sollen.
Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese legt ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Bundestag vor. Der Beschluss entspricht inhaltlich einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Oktober 2008 in den Bundestag eingebracht hatte, der aber nicht verabschiedet wurde.

Zu den Mängeln, die mit dem Gesetzentwurf behoben werden sollen zählen nach Ansicht des Bundesrates insbesondere „die bestehenden Strukturschwächen im Bewilligungsverfahren, unzureichende Informationen über alternative Hilfsangebote und unklare Begrifflichkeiten.“

Insbesondere versprechen sich die Länder jedoch, „den sprunghaften Anstieg der Beratungshilfekosten zu begrenzen“.

Vorgesehen ist unter anderem, die Eigenbeteiligung der Rechtsuchenden zu erhöhen und alternative Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Antrag auf Beratungshilfe soll zwingend vor der Beauftragung eines Anwaltes gestellt werden; eine nachträgliche Kostenübernahme wäre dann nicht mehr möglich. Die Gerichte sollen mehr Informationen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Rechtsuchenden erhalten, um deren Bedürftigkeit überprüfen zu können.

Sieht für mich nach einer noch weiteren Bergenzung des Rechtsschutzes für weniger gut situierte aus…

Veröffentlicht: 7. Mai 2010 Ohne Gewähr...

Kategorie: SonstigesSchlagwörter: Bundesrat

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