Das Hessische Justizministerium hat am 17.3.2020 Handlungsempfehlungen bezüglich des Zutritts zu Gerichten und Staatsanwaltschaften erlassen:
Die aktuellen Entwicklungen in Hinblick auf die Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) bedeuten für die Hessische Justiz eine große Herausforderung.
Ziel der staatlichen Bemühungen ist es weiterhin, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus zu verringern. Dies bedeutet für die hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften, dass die Erreichbarkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften für den Publikumsverkehr eingeschränkt werden muss.
Handlungsempfehlung zur Regelung des Zutritts
Das Hessische Ministerium der Justiz hat in Abstimmung mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften eine Handlungsempfehlung zur Regelung des Zutritts zu den Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaft erlassen. Vorrangiges Ziel ist es, den Zugang zu den Gebäuden auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren, jedoch unter Wahrung der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen.
Insbesondere von persönlichen Vorsprachen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Die Gerichte oder Staatsanwaltschaften sind nur in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten aufzusuchen. In Zweifelsfällen soll vorher telefonisch abgeklärt werden, ob eine persönliche Kontaktaufnahme erforderlich ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Anträge auf schriftlichem Weg
Anträge und andere Anliegen sollten vorrangig per Telefon, Telefax oder auf schriftlichem Weg gestellt und vorgebracht werden. Anträge auf Beratungshilfe, Erteilung von Auszügen aus dem Grundbuch und Zeugen- oder Sachverständigenentschädigungen werden nur noch auf schriftlichem Wege bearbeitet. Hierfür sollen die Bürgerinnen und Bürger auf die auf der Homepage des Oberlandesgerichts Frankfurt angebotenen Online-Formulare zurückgreifen.
Aufgrund fachlicher oder örtlicher Besonderheiten können Abweichungen zu den Handlungsempfehlungen durch die Gerichte oder Staatsanwaltschaften angeordnet werden. Zudem ist mit der Handlungsempfehlung keine Aussage verbunden, welche Gerichtsverfahren zukünftig noch öffentlich verhandelt und welche Termine abgesagt werden.
Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter in Deutschland entscheiden die Gerichte eigenständig über die Terminierung ihrer Verfahren.
Quelle: https://justizministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/zutritt-zu-gerichten-und-staatsanwaltschaften
Es bleibt abzuwarten wir die einzelnen Gerichte und insbesondere die Richter bzw. Vorsitzenden dies umsetzen.