Seit dem 01. Februar 2006 haben auch Selbständige unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Absicherung in der Arbeitslosenversicherung.
Bei entsprechender Vorversicherungszeit kann eine durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit unterbrochene Pflichtmitgliedschaft auf Antrag fortgeführt werden.
Der Antrag auf Weiterversicherung ist spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit des Wohnortes zu stellen. Bei der Monatsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist!
Bis zum 31. Dezember 2006 können jedoch im Rahmen der Übergangsregelung Anträge ungeachtet der genannten Ausschlussfrist gestellt werden. Dies gilt insbesondere für Personen, die ihre selbständige Tätigkeit vor dem 01.02.2006 aufgenommen haben.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Verfahren, zur Beitragshöhe und zum Leistungsumfang erteilt die Agentur für Arbeit Ihres Wohnortes, gegenüber der acuh entsprechende Anträge zu stellen sind.