Nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz) müssen Bus- und LKW-Fahrer alle fünf Jahre gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde 35 Stunden Pflichtfortbildung nachweisen, was dann in den Führerschein eingetragen wird. Sofern keine gültige Berufskraftfahrerqualifikation für gewerbliche Fahrten vorliegt, können Fahrer mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € und Unternehmer mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 € bestraft werden.
Von der Staatsanwaltschaft Frankfurt werden aktuell Ermittlungen gegen drei – 23, 31 und 35 Jahre alte – Beschuldigte geführt, denen wohl zum Vorwurf gemacht wird, dass sie Berufskraftfahrern entsprechende Fortbildungsbescheinigungen, mit denen diese die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachweisen können, für 350,00 € ausgestellt haben sollen, ohne dass die Kraftfahrer tatsächlich an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben.
Diesbezüglich fanden am 2. Juli in Neu-Isenburg und in Langen Durchsuchungen statt.
Wenn dies so zutrifft, dann wäre das ein lukratives Geschäftsmodell, denn die Kraftfahrer, die diesen Service in Anspruch genommen haben, hätten sich damit 35 Studen „Zuhören“ gespart.
Sollte sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft erhärten, steht allerdings zu befürchten, dass die Fahrer, die bislang von diesem „Service“ gebrauch gemacht haben und ihre Bescheiigungen auch bereits der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt haben, erheblichen Ärger bekommen könnten.
Es stünde in diesem Fall nicht nur ein Verstoß gegen das BKrfQG sondern auch eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) im Raum.
Es bleibt das weitere Vorgehen der Ermittlungs- und ggf. auch der Führerscheinbehörden abzuwarten…