Nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz) müssen Bus- und LKW-Fahrer alle fünf Jahre gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde 35 Stunden Pflichtfortbildung nachweisen, was dann in den Führerschein eingetragen wird. Sofern keine gültige Berufskraftfahrerqualifikation für gewerbliche Fahrten vorliegt, können Fahrer mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € und Unternehmer mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 € bestraft werden. …
35 Stunden Berufskraftfahrerfortbildung ohne Anwesenheit für nur 350 €?Read More