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Mit gestohlenem Tresor falsch herum in der Einbahnstraße

Polizei Hessen
Am vergangenen Sonntag fiel einer Polizeistreife ein PKW auf, der die Lindenstraße in Frankfurt entgegen der für diese Einbahnstraße angeordneten Richtung befuhr.

Bei der nachfolgenden Kontrolle des Fahrzeuges stellten die Beamten fest, dass sich in dem halb geöffneten Kofferraum ein Tresor befand.

Auf Nachfrage sollen dann der Fahrer und der Beifahrer (19 und 20 Jahre) angegeben haben, dass der Tresor eigentlich nicht ihnen, sondern einer Bäckerei in der Bockenheimer Landstraße gehöre. In die Bäckerei seien die Heranwachsenden gegen 23:45 Uhr eingebrochen und hätten den Tresor entwendet.

Ob diese Einlassung gegenüber der Polizei sinnvoll war, oder ob es nicht besser gewesen wäre, von dem Recht zum Schweigen Gebrauch zu machen, das wird das nun folgende Strafverfahren zeigen.

Quelle: PP Frankfurt

Veröffentlicht: 15. September 2011 Ohne Gewähr...

Kategorie: Jugendstrafrecht, Strafrecht, VerkehrSchlagwörter: Diebstahl, Einbruch, Frankfurt, Polizei, schweigen

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