In seiner Entscheidung vom 7.2.2019 ( 6 V 240/18) hat das FG Hamburg sich im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes eingehen mit der Frage der Hinzuschätzung von Einnahmen bei der Betriebsprüfung eines Döner-Imbisses befasst. (1 / 199)