In dem vom Landgericht Darmstadt am 4.11.2019 entschiedenen Verfahren (3 Qs 427/19) hatte zuvor da. a. O.fenbach gegen die Beschwerdeführerin die Einziehung von 79.468 € angeordnet, nachdem der strafrechtliche Vorwurf des (Sozialhilfe-)Betrugs verjährt und das Strafverfahren eingestellt worden war. 126x
Selbständiges Einziehungsverfahren – gar nicht so einfach…weiterlesen...