In seinem Beschluss vom 9. Juni 2010 in dem Verfahren 2 StR 201/10 hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt insoweit mit den Feststellungen aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterblieben ist. (1 / 272)
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 4. September 2007 in dem Verfahren 4 StR 393/07 in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 5, 168, 178) festgestellt, dass das (1 / 165)