1. Die Dauer einer Maßregelunterbringung ist auf die ersten zwei Drittel einer parallel verhängten Freiheitsstrafe anzurechnen. 2. Die Unterbringung beginnt mit dem formalen Akt der Aufnahme des Verurteilten durch die Vollzugsbehörde zum Vollzug der angeordneten Maßregel. Dies gilt auch dann, wenn die Maßregel zunächst auf einer Station vollzogen wird, die eigentlich für den Vollzug einer …
Anrechnung von Zeiten einer Maßregelunterbringung auf FreiheitsstrafeRead More