In seiner Entscheidung vom 7.2.2019 ( 6 V 240/18) hat das FG Hamburg sich im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes eingehen mit der Frage der Hinzuschätzung von Einnahmen bei der Betriebsprüfung eines Döner-Imbisses befasst. (1 / 200)
Tischfußball ist Sport und deshalb gemeinnützig
Die Förderung des Tischfußballs in der Form des wettkampfmäßigen Drehstangen-Tischfußballs ist gemeinnützig, weil es sich um Förderung des Sports i.S. des § 52 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 AO handelt. (1 / 40)
Bandenmäßige Steuerhehlerei; Zigarettenschmuggel
Nach der Enstcheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. Mai 2007 in dem Verfahren 5 StR 87/07 sehen die Steuerstrafnormen der §§ 374, 373 AO keine bandenmäßige Steuerhehlerei vor. Seine Entscheidung begründet das Gericht maßgeblich wie folgt: (1 / 104)
Kindergeldnachzahlungen sind nicht zu verzinsen.
Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 20. April 2006 in dem Verfahren III R 64/04 festgestellt, dass Kindergeldnachzahlungen nicht zu verzinsen sind. …