In seinem Beschluss vom 28.02.2019 ( 3 Bs 257/18) hat das Hamburgische OVG die Anordnung des Ruhens der Approbation aufgrund von Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung eines Arztes wegen Alkoholkonsums bestätigt und folgende Leitsätze aufgestellt: (4 / 255)