…wenn der Betroffene nicht von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden wurde. Dies gelte selbst dann, wenn die Verwerfung nach § 74 II OWiG im Fall eines in der Hauptverhandlung durch einen Strafverteidiger vertretenen Betroffenen gegen Art. 6 Abs. 3 MRK verstoßen würde. Denn selbst wenn ein solcher Verstoß gegen die MRK vorliege sei der …
Bußgeldrichter muss auch bei anwesendem Verteidiger verwerfen…Read More