Ist eine im Ausland verbüßte Haftverbüßung auf eine in Deutschland zu verbüßende Haftstrafe anzurechnen, so hat das Gericht zu entscheiden, in welchem Verhältnis eine Anrechnung zu erfolgen hat. (1 / 61)
Änderung der Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer ab dem 4.06.2010
Busunternehmer dürften aufatmen. Ab dem 4. Juni 2010 dürfen Busfahrer unter bestimmten Voraussetzungen wieder 12 Tage hintereinander fahren. (1 / 1.020)
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Lenk- und Ruhezeiten-Verstöße im Ausland strafbar?
Häufig stellt sich für LKW- und Busfahrer im grenzüberschreitenden Verkehr die Frage, ob Verstöße gegen die Sozialvorschriften, die im Ausland begangen worden sind, auch in Deutschland mit einem Bußgeld geahndet werden können… (1 / 442)