Gewinnsucht i.S.d. § 283a S. 2 Nr. 1 StGB Nach § 283a StGB liegt ein besonders schwerer Fall des Bankrotts, der mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahre zu bestrafen ist, dann …Weiterlesen Infos zum Plugin Gewinnsucht i.S.d. § 283a S. 2 Nr. 1 StGB
Auf der Flucht… ...ist nicht jede Handlung als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu werten. …Weiterlesen Infos zum Plugin Auf der Flucht…