In seiner Entscheidung vom 8.1.2020 (3 Rb 33 Ss 763/19) stellt sich auch das OLG Karlsruhe gegen die Auffassung des Verfassungsgerichtshof des Saarlandes und sieht kein Beweisverwertungsverbot, wenn einem Beteiligten die Überprüfung der Messung durch Auswertung der Rohmessdaten nicht möglich ist. (7 / 415)
Kein Beweisverwertungsverbot von Geschwindigkeitsmessungen bei fehlender Speicherung der Rohmessdaten
Diese Auffasung vertritt jedenfalls das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 20.12.2019, (II OLG 65/19) und hat die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen seine Verurteilung wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung als unbegründet verworfen. (6 / 296)
Bußgeld bei laufender Blitzer-app auf dem Smartphone
Nach § 23 Abs. 1b StVO darf derjenige der ein Fahrzeug führt ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Nach Satz 2 gilt dies insbesondere für Geräte zur Störung oder zur Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen. (1 / 188)
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Geschwindigkeitskontrollen im Märkischen Kreis vom 10.-16. Januar
Im Märkischen Kreis ist vom 10. bis zum 16. Januar 2012 u.a. mit folgenden Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen: (1 / 24)
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