In dem vom BGH am 15. Juli 2015 entschiedenen Verfahren (BGH 4 StR 277/15) hatte das Landgericht die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. (1 / 228)
Am Samstag gegen 15.00 Uhr, erschien eine 54-jährige Frau auf der Wache des 16. Frankfurter Polizeirevieres und teilte dort mit, dass sie sich vor zwei Tagen hatte sie sich von ihrem 56-jährigen Ehemann getrennt habe (1 / 15)
Ein bedingten Brandstiftungsvorsatzes liegt nur dann vor, wenn der Täter den Eintritt des Erfolgs als möglich und nicht ganz fern liegend erkennt (1 / 28)