In dem vom FG Hamburg am 25.5.2020 entschiedenen Verfahren (4 K 102/19) hatte der Prozessbevollmächtigte (versehentlich) anstelle der Klage einen anderen Schriftsatz an das Gericht per beA versandt. (4 / 429)
Ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Zinssatzes von 5,5 % gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG
…hegt das Finanzgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 31.01.2019 (2 V 112/18). (1 / 474)