In seinem Urteil vom 08.04.2019 (23 U 112/17) hat sich das OLG Frankfurt eingehend mit Fragen der Darlegungs- und Beweislast in den Fällen, in denen die Versicherung davon ausgeht, dass es sich um einen manipulierten bzw. gestellten Unfall handelt. (1 / 280)