In dem vom LG Gießen am 25.04.2012 entschiedenen Verfahren - 7 Qs 51/12 - war ein Betroffener nicht zur Hauptverhandlung erschienen. …
„objektiv lächerliche und mittlerweile ritualisiert handelnde Ansammlung von Justizkriminellen“
Abwegige persönliche Meinungen eines Rechtsanwalts und diffamierende Äußerungen über Richter, Staatsanwälte und die Justiz insgesamt rechtfertigen …