In dem vom Arbeitsgericht Ulm am 2.7.2015 entschiedenen Fall (2 Ca 411/14) hatte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt und als Kündigungsgrund die Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten und die damit verbundene fehlende Planbarkeit in Bezug auf einen zeitnahen Einsatz angegeben. Das Arbeitsgericht hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben und festgestellt, dass die Kündigung rechtsunwirksam …
Haftantritt berechtigt Arbeitgeber nicht unbedingt zur KündigungRead More