…die Voraussetzung an die Anordnung des Verfalls waren jedoch nicht erfüllt. In dem vom OLG Stuttgart mit Beschluss vom 26.2.2014 (2 Ss 616/13) entschiednenen Fall hatte das zuständige Landratsamt gegen eine Spedition einen Verfallsbetrag in Höhe von 21.893,40 EUR zzgl. Auslagen gem. § 29a II, IV OWiG festgesetzt. Dem lag zu Grunde, dass die Betroffene …
Spedition sollte 21.893,40 Eur für Lenkzeitverstöße zahlen…Read More