Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs erstreckt sich nur auf „professionelle Einreicher“ In dem vom VG Freiburg am 13.9.2023 entschiedenen Verfahren (3 K 2809/23) hatte der ANtragsgegner gerüggt, dass die Antragsschrift durch die …Weiterlesen Infos zum Plugin Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs erstreckt sich nur auf „professionelle Einreicher“