Für eine zutreffende Einordnung des Tatbeitrages eines Drogenkuriers muss auf das Umsatzgeschäft insgesamt abgestellt werden. (1 / 59)
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht
In seinem Beschluss vom 27. April 2010 in dem Verfahren 1 StR 124/10 hat der Bundesgerichtshof unter Bezugnahme auf die Antragsschrift des Generalbundesanwaltes bezüglich der Abrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei BTM-Delikten u.a. folgendes ausgeführt: (1 / 80)
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