Die Verordnung Nr. 561/2006 trifft zwar keine ausdrückliche Regelung dazu, wie der Fahrzeugführer die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten verbringen muss, (1 / 292)
Nachfolgend eine Übersicht der Regelbuß- und Verwarnungsgelder für Unternehmer und Fahrer bei Verstößen gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Alle Angaben ohne Gewähr. Eine Haftung wird nicht übernommen. Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise. » Weitere Infos zu Lenk- und Ruhezeiten finden Sie hier « (1 / 4.225)
Busunternehmer dürften aufatmen. Ab dem 4. Juni 2010 dürfen Busfahrer unter bestimmten Voraussetzungen wieder 12 Tage hintereinander fahren. (1 / 1.020)