Nach § 250 I Nr.1 Buchst. a StGB ist auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt. (1 / 186)
Gefährliches Werkzeug: Griffweite reicht grundsätzlich, aber nicht immerRead More