Die Verordnung Nr. 561/2006 trifft zwar keine ausdrückliche Regelung dazu, wie der Fahrzeugführer die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten verbringen muss, (1 / 292)
Busunternehmer dürften aufatmen. Ab dem 4. Juni 2010 dürfen Busfahrer unter bestimmten Voraussetzungen wieder 12 Tage hintereinander fahren. (1 / 1.020)