Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat am 31. Mai 2006 mit den Stimmen der Regierungskoalition über die ursprünglichen Pläne hinausgehende Verschärfungen der Hartz-IV-Reform beschlossen. Der Gesetzentwurf 16/1410 sieht nunmehr unter anderem vor, dass Beziehern von Arbeitslosengeld II bei wiederholten Pflichtverletzungen, etwa dem dreimaligen Ablehnen eines angebotenen Jobs, die Leistungen komplett gestrichen werden können.
Dies bezieht sich nicht nur auf die Regelleistung, sondern auch auf die Zahlungen für Unterkunft und Heizung.
Der Gesetzentwurf soll am 1. Juni 2006 im Bundestag abschließend behandelt werden.
Bereits im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, die Kontrollen von Alg-II-Empfängern zu verschärfen. So sollen Außendienste eingeführt werden, die möglichen Leistungsmissbrauch aufdecken.
Künftig sollen alle Personen, die länger als ein Jahr zusammenwohnen, als so genannte Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden. Um ohne Abstriche Leistungen zu bekommen, müsste ein Langzeitarbeitsloser dann nachweisen, dass er mit seinen Mitbewohnern keine auf Dauer angelegte Gemeinschaft bildet.
Neu im Gesetzentwurf ist, dass im Unterschied zur früheren Sozialhilfe Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mit Ausnahme der Kosten der Unterkunft und der Heizung grundsätzlich in pauschalierter Form erbracht werden. Darüber hinausgehende Leistungen, etwa zusätzliche Zahlungen für Kleidung in Übergrößen, werden ausgeschlossen. Auch bei Alg-II-Beziehern unter 25 Jahren kann laut Entwurf künftig das Geld für Unterkunft und Heizung vollständig gestrichen werden. Vorgesehen ist ferner, die bisherige Ich-AG und das Überbrückungsgeld zu einem neuen Existenzgründungszuschuss für Arbeitslose zusammenzufassen.
Eine Entsprechende Pressemitteilung kann hier abgerufen werden.
[…] Quellen: Anwalt bloggt Pressemitteilung 166/2006 des Bundestages […]