Am 7. Juli 2010 tritt die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage II (Priligy), die am 6.07. im Bundesanzeiger S. 2310 veröffentlicht wurde, in Kraft.
§14 Absatz 2 der Arzneimittel-Richtlinie wird damit wie folgt gefasst:
„Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwigend zur Behandlung von sexuellen Dysfunktionen (z.B. der erektilen Dysfunktion), der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses dienen.“
Die tragenden Gründe usw. für die Änderung können hier auf der Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses abgerufen werden.