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Rechtsanwalt Strafrecht - Fachanwalt für Sozialrecht - Sokolowski

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Seit 1. April 2006: Studienkredite

Seit dem 1. April 2006 können Studierende im Erststudium zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten einen Studienkredit zwischen 100 und 650 Euro monatlich bei der KfW-Förderbank beantragen. In der Regel werden bis zu zehn Fachsemester finanziert.

Die KfW Förderbank bietet den Studienkredit jedem Studenten zum selben Zinssatz an, unabhängig von Studienfach oder -ort, den Noten, dem eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden.

Der Zinssatz des KfW-Studienkredits ist variabel; er wird halbjährlich neu festgelegt. Für den Start des Programms sichert die KfW einen Zinssatz von maximal 5,1 Prozent p. a. nominal zu. Die nächste Zinsanpassung erfolgt zum 1.10.2006. Bei Vertragsschluss garantiert die KfW dem Studierenden zudem eine Zinsobergrenze für einen Zeitraum von 15 Jahren.

Die Rückzahlung erfolgt nach dem Eintritt ins Berufsleben in monatlichen Raten. Sie kann auf bis zu 25 Jahre gestreckt werden.

Veröffentlicht: 26. April 2006 Ohne Gewähr...

Kategorie: Archiv, SozialrechtSchlagwörter: 2006, Änderung, Gesetzesänderung

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Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

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