Nach § 180 ZPO kann eine Zustellung, sofern der Empfänger nicht angetroffen wird pp. auch durch Einlegen in den Briefkasten zugestellt werden. Eine solche Ersatzzustellung setzt grundsätzlich voraus, dass eine Wohnung des Adressaten an dem Ort, an dem zugestellt werden soll, tatsächlich von dem Adressaten genutzt wird.Für den Begriff der „Wohnung“ im Sinne der Zustellungsvorschriften …
Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde bei ErsatzzustellungRead More