§ 100a StPO regelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Telefonüberwachungsmaßnahme angeordnet werden darf. Der erste Absatz lautet aktuell
13 Kilogramm Heroin…
Durch eine gemeinsame Ermittlungsgruppe des Frankfurter K63 und des Zollfahndungsamtes sollen insgesamt 13 Kilo Heroin mit einem Verkaufswert von etwa 1.000.000 Euro sichergestellt worden sein.