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Umweltuntersuchung für Motorräder seit 1. April 2006 vorgeschrieben

Seit 1. April 2006 wird für Motorräder eine zusätzliche Umweltuntersuchung fällig, bei der die Abgaswerte der Maschine gemessen werden. Als Grenze für den CO-Gehalt gelten die Werte des Herstellers. Liegen diese den Prüfstellen nicht vor, werden folgende Werte angesetzt: 4,5 Vol-Prozent bei Motorrädern ohne Katalysator oder mit ungeregeltem Katalysator im Leerlauf, 0,3 Vol-Prozent bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator im erhöhten Leerlauf.

Zwingend vorgeschrieben im Rahmen der Hauptuntersuchung ist außerdem eine genaue Geräuschmessung im Standbetrieb, wenn das Fahrzeug dem Prüfer während der Testfahrt zu laut ist. Die neue Regelung gilt für Motorräder, Mopeds, Trikes und Quads ab 50 ccm Hubraum. Es wird aber weiterhin nur eine Plakette für Bikes geben.

Veröffentlicht: 27. April 2006 Ohne Gewähr...

Kategorie: Archiv, SonstigesSchlagwörter: 2006, Änderung, Gesetzesänderung

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