• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
Strafverteidiger

Strafverteidiger

Rechtsanwalt Strafrecht - Fachanwalt für Sozialrecht - Sokolowski

  • »
  • Infos
    • Joachim Sokolowski
    • Strafrecht
    • Bussgeld / OWi
    • Verkehrs­straf­recht
    • Sozialrecht
  • Kontakt
  • Blawg
    • Podcasts
    • Strafrecht
      • Jugendstrafrecht
      • Betäubungsmittel
      • Verkehrsstrafrecht
      • Betrug
    • Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten
    • Lenk- und Ruhezeiten
    • Führerschein
    • Waffenrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sozialrecht
      • Rente
      • Krankversicherung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Show Search
Hide Search

ALG II: Angemessenheit der Unterkunftskosten, kein Rückgriff auf die Wohngeldtabelle?

Bezüglich der immer noch nicht abschließend geklärten Frage, wie die Angemessenheit der Unterkunftskosten von Arbeitslosengeld II Empfängern (KdU) festzustellen ist, ist auf die Entscheidung des Sozialgerichts Gießen vom 24.11.2009 in dem Verfahren S 26 AS 1266/09 ER hinzuweisen.

Das Gericht führt hierzu aus:

Das Bundessozialgericht hat inzwischen klargestellt, dass der Grundsicherungsträger zur Feststellung der Angemessenheitsgrenze [der Grundmiete] ein schlüssiges Konzept vorlegen muss (BSG, Terminsbericht vom 22. September 2009 (Nr. 52/09), B 14 AS 18/09 R). Über ein solches Konzept verfügt die Antragsgegnerin derzeit nicht. Sie hat die Angemessenheitsgrenzen der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz entnommen. Eigene Erhebungen hat sie nicht durchgeführt. Zwar werden inzwischen die Zeitungsanzeigen ausgewertet, doch hat die Antragsgegnerin nicht erklärt, wie diese Auswertungen in die Ermittlung der Angemessenheitsgrenze einfließen. Es ist nicht auszuschließen, dass die von der Antragsgegnerin angenommene Grenze von 245 € für einen Ein-Personen-Haushalt zutreffend ist, doch wäre dies bei der eben geschilderten Herleitungsmethode der Antragsgegnerin ein rein zufälliges Ergebnis. Eigene Ermittlungen des Gerichts haben keine Ergebnisse gezeigt.

Es wird m.E. damit klargestellllt, dass die Träger der Grundsicherungsleistungen eine besondere Darlegungslast trifft, wenn Sie sich darauf berufen wollen, dass die tatsächlichen Wohnkosten eines Leistungsempfängers unangemessen hoch sind. Der wohl verbreiteten Verwaltungspraxis, einfach auf die Tabelle zu § 8 WohngeldG abzustellen, wird eine Absage erteilt. Es bleibt die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten.

Die Entscheidung kann hier auf den Seiten der hessichen Landesrechtsprechung im Volltext abgerufen werden.

Siehe auch hier

(1 / 58)

Ähnliche Beiträge:

  • Kom­pen­sation für Rechts­staats­widrige Ver­fahrens­ver­zöger­ung bei Ver­fahr­ens­ein­stell­ung
    Kom­pen­sation für Rechts­staats­widrige Ver­fahrens­ver­zöger­ung bei Ver­fahr­ens­ein­stell­ung
  • OWi: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Straßenbahn
    OWi: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Straßenbahn
  • Fahr­er­laub­nis­ent­zieh­ung auf­grund Kokain­fund
    Fahr­er­laub­nis­ent­zieh­ung auf­grund Kokain­fund

Veröffentlicht: 17. Dezember 2009 Ohne Gewähr...

Kategorie: ALG II, SozialrechtSchlagwörter: ALG II, Einstweiliger Rechtsschutz, Hartz IV, KdU, Kosten der Unterkunft, SG Gießen, SGB II, SGB XII

Haupt-Sidebar

Kontakt • Strafrecht • Pflichtverteidiger • Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten • Führerschein • Lenk- und Ruhezeiten

Akuelles:

Be­sitz­en im Sin­ne des Be­täub­ungs­mittel­ge­setz­es (BtMG)

  • Förm­lich­keiten beim Selbst­lese­ver­fahren nach § 249 II StPO
  • Mutter­schutz: 266 oder 280 Tage schwanger?
  • Das Urteil muss recht­zeitig zur Akte ge­langen, auch wenn der Richter in Ur­laub geht
  • Internet und E-Mail in der Haftzelle?
  • Keine Trunk­en­heits­fahrt mit dem Fahr­rad, wenn das Fahr­rad geschoben wird
  • Tatein­heit bei An­bau und Be­sitz von Be­täubungs­mitteln
  • Keine Ein­zieh­ung von Tat­er­träg­en wenn der Ge­schädig­te ent­schädigt wurde
  • Noch 17.607 Rechtsanwälte ohne beA?
  • Zahlungsaufforderung einer nicht existenten Anwaltskanzlei Dr. Her­zog & Partner
  • Verpflichtung eines Providers auf Herausgabe der auf seinem Server gespeicherten Daten eines Dritten nach § 100b StPO?

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Strafverteidiger
Fachanwalt für Sozialrecht
Offenbacher Str. 99
63263 Neu-Isenburg
Tel. 06102 88478-0

Footer

Fachanwalt für Sozialrecht
Offenbacher Str. 99, 63263 Neu-Isenburg

IMPRESSUM • DATENSCHUTZ • TELEFON 06102 884780

Fortbildungsbescheinigung
  • »
  • Infos
  • Kontakt
  • Blawg
  • Impressum
  • Datenschutz