• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
Strafverteidiger

Strafverteidiger

Rechtsanwalt Strafrecht - Fachanwalt für Sozialrecht - Sokolowski

  • »
  • Infos
    • Joachim Sokolowski
    • Strafrecht
    • Bussgeld / OWi
    • Verkehrs­straf­recht
    • Sozialrecht
  • Kontakt
  • Blawg
    • Podcasts
    • Strafrecht
      • Jugendstrafrecht
      • Betäubungsmittel
      • Verkehrsstrafrecht
      • Betrug
    • Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten
    • Lenk- und Ruhezeiten
    • Führerschein
    • Waffenrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sozialrecht
      • Rente
      • Krankversicherung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Show Search
Hide Search

Kosten der Unterkunft, nach 5 Jahren vieles ungeklärt!

Die Frage, in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft (KdU) bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II und SGB XII zu berücksichtigen sind, ist weiterhin umstritten, obwohl das Inkrafttreten von SGB II und SGB XII nun bereits fünf Jahre zurückliegt. Deshalb hier ein Überblick mit Stand vom 12. Januar 2010, welche Rechtsfragen diesbezüglich derzeit beim Bundessozialgericht anhängig sind:

  • B 14 AS 71/08 R Vorinstanz: LSG Mainz, L 3 AS 68/06
  • B 14 AS 72/08 R Vorinstanz: LSG Mainz, L 3 AS 69/06
  • B 14 AS 73/08 R Vorinstanz: LSG Mainz, L 3 AS 77/06

    Welche Anforderungen sind – bei Fehlen eines Mietspiegels bzw einer Mietdatenbank (§§ 558c ff BGB) – an die vom Grundsicherungsträger zu Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 selbst durchzuführenden Ermittlungen zum angemessenen Quadratmeterpreis von Mietwohnungen zu stellen?

  • B 14 AS 15/09 R Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 13 AS 128/07

    Welche Anforderungen sind – bei Fehlen eines Mietspiegels bzw einer Mietdatenbank (§§ 558c ff BGB) – an die vom Grundsicherungsträger zur Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 selbst durchzuführenden Ermittlungen zum angemessenen Quadratmeterpreis von Mietwohnungen zu stellen?

  • B 14 AS 65/09 R Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 28 AS 2189/08

    Zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze für die Unterkunftskosten iS des § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 anhand des Berliner Mietspiegels 2007 und eines Betriebskostenspiegels.

  • B 14 AS 32/09 R Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 32 AS 923/07

    Darf ein Grundsicherungsträger bei der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 und vorliegendem qualifizierten Mietspiegel (§§ 558c ff BGB) vom Mittelwert abweichen?

  • B 14 AS 79/09 R Vorinstanz: LSG Mainz, L 5 AS 62/08

    Stellt ein Wohnmobil eine Unterkunft iS des § 22 SGB 2 dar und sind Kfz-Steuer, Kfz-Haftpflichtversicherung, Reparaturkosten, Wartung und Pflege eines Wohnmobils als Nebenkosten iS des § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 bis zur Höhe der abstrakt angemessenen Kosten einer Mietwohnung erstattungsfähig?

  • B 14 AS 52/09 R Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 14 AS 1830/08

    Ist eine nach Maßgabe der HeizkostenV vorgenommene Abrechnung der Warmwasserkosten als konkrete Erfassung anzusehen, welche die – sich aus der Bemessung des Regelsatzes ergebende – Pauschale verdrängt, und welcher Maßstab gilt gegebenenfalls dann für die Bemessung des Abschlags während der noch laufenden Abrechnungsperiode?

  • B 14 AS 11/09 R Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 13 AS 36/08

    Sind bei Anmietung einer möblierten Wohnung die angemessenen Unterkunftskosten in voller Höhe zu berücksichtigen oder ist für die Möblierung ein Abschlag vorzunehmen?

  • B 14 AS 7/09 R Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 9 AS 541/06

    In welcher Höhe sind Umzugskosten bei fehlender Zusicherung gem § 22 Abs 3 SGB 2 (unter Ermessensgesichtspunkten) zu übernehmen, wenn die vorherige Zusicherung des Grundsicherungsträgers rechtzeitig vor Ablauf der im Kostensenkungsverfahren gesetzten Übergangsfrist beantragt und der Umzug in einen anderen Ort mit Umzugsunternehmen durchgeführt wurde, nachdem der Grundsicherungsträger trotz Nachfrage nicht bis zum Fristablauf über den Antrag entschieden hat?
    Sind die Umzugskosten gem § 22 Abs 3 SGB 2 auf die Höhe der Angemessenheit beschränkt und wie ist die Angemessenheit zu bestimmen?

  • B 4 AS 78/09 R Vorinstanz: SG Braunschweig, S 33 AS 2716/08

    Kann bei fehlendem Mietspiegel und fehlenden eigenen Ermittlungen des Grundsicherungsträgers zu den angemessenen Unterkunftskosten iS des § 22 SGB 2 ohne weitere Begründung auf die Werte der Tabelle zu § 8 WoGG 2 zurückgegriffen werden und sind bei Alleinerziehenden die Höchstbeträge der Wohngeldtabelle heranzuziehen, die der nach Wohnraumförderungsbestimmungen für Alleinerziehende erhöhten Wohnflächengrenze entsprechen, auch wenn diese Höchstbeträge sonst nur bei mehr Personen im Haushalt gelten würden?

  • B 4 AS 69/09 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 1 AS 3286/09

    Setzt der Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Unterkunftskosten gem § 22 Abs 7 SGB 2 an einen wegen Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe aus dem Leistungssystem des SGB 2 ausgeschlossenen Auszubildenden eine vollständige Hilfebedürftigkeitsprüfung nach §§ 9, 11 SGB 2 voraus, so dass das an den volljährigen Auszubildenden weitergeleitete Kindergeld als dessen Einkommen zu berücksichtigen ist?
    Welche Anforderungen sind – bei Fehlen eines Mietspiegels – an die vom Grundsicherungsträger zur Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 selbst durchzuführenden Ermittlungen zu stellen?

  • B 4 AS 62/09 R Vorinstanz: LSG Essen, L 7 AS 44/08

    Bleibt ein im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung entstandener einmaliger Bedarf in Gestalt einer fälligen Nebenkostennachforderung unter Beachtung des Monatsprinzips auch noch in Monaten nach seiner Entstehung als Anspruch nach § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 berücksichtigungsfähig oder ist er nach Ablauf des Fälligkeitsmonats den Schulden iS des § 22 Abs 5 SGB 2 zuzurechnen?

  • B 4 AS 33/09 R Vorinstanz: SG Augsburg, S 9 AS 506/07

    Umfasst ein Antrag auf Arbeitslosengeld II auch die Erstattung von Aufwendungen für eine im Bewilligungszeitraum durchgeführte Renovierungs- bzw Modernisierungsmaßnahme an einem selbstgenutzten Hausgrundstück?

  • B 4 AS 28/09 R Vorinstanz: LSG Essen, L 19 AS 61/08

    Handelt es sich bei einer Maklercourtage für den Verkauf des bisher bewohnten Eigenheims um Wohnungsbeschaffungs- bzw Umzugskosten iS des § 22 Abs 3 S 1 SGB 2?
    Welchen Charakter hat eine Zusicherung nach § 22 Abs 3 S 1 Halbs 1 SGB 2 im Unterschied zu § 22 Abs 2 S 2 SGB 2 und § 22 Abs 2a SGB 2?

Ein Überblick über die beim BSG anhängigen Rechtsfragen findet sich auf den Internetseiten des Gerichts.

Siehe auch hier

(1 / 43)

Ähnliche Beiträge:

  • OWi: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Straßenbahn
    OWi: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Straßenbahn
  • Fiktive Terminsgebühr bei der Untätigkeitsklage
    Fiktive Terminsgebühr bei der Untätigkeitsklage
  • Kom­pen­sation für Rechts­staats­widrige Ver­fahrens­ver­zöger­ung bei Ver­fahr­ens­ein­stell­ung
    Kom­pen­sation für Rechts­staats­widrige Ver­fahrens­ver­zöger­ung bei Ver­fahr­ens­ein­stell­ung

Veröffentlicht: 13. Januar 2010 Ohne Gewähr...

Kategorie: ALG II, SozialrechtSchlagwörter: ALG 2, ALG II, KdU, Kosten der Unterkunft, SGB II, SGB XII, Sozialhilfe

Haupt-Sidebar

Suche

Akuelles:

Mutter­schutz: 266 oder 280 Tage schwanger?

  • Das Urteil muss recht­zeitig zur Akte ge­langen, auch wenn der Richter in Ur­laub geht
  • Internet und E-Mail in der Haftzelle?
  • Keine Trunk­en­heits­fahrt mit dem Fahr­rad, wenn das Fahr­rad geschoben wird
  • Tatein­heit bei An­bau und Be­sitz von Be­täubungs­mitteln
  • Keine Ein­zieh­ung von Tat­er­träg­en wenn der Ge­schädig­te ent­schädigt wurde
  • Noch 17.607 Rechtsanwälte ohne beA?
  • Zahlungsaufforderung einer nicht existenten Anwaltskanzlei Dr. Her­zog & Partner
  • Verpflichtung eines Providers auf Herausgabe der auf seinem Server gespeicherten Daten eines Dritten nach § 100b StPO?
  • OWi: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Straßenbahn
  • Voraus­setz­ung­en der Be­stell­ung ein­es weit­er­en Ver­teidig­ers

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Strafverteidiger
Fachanwalt für Sozialrecht
Offenbacher Str. 99
63263 Neu-Isenburg
Tel. 06102 88478-0

Footer

Fachanwalt für Sozialrecht
Offenbacher Str. 99, 63263 Neu-Isenburg

IMPRESSUM • DATENSCHUTZ • TELEFON 06102 884780

Fortbildungsbescheinigung
  • »
  • Infos
  • Kontakt
  • Blawg
  • Impressum
  • Datenschutz