Zum 1. Januar 2010 wurde die Zuständigkeit der hessischen Sozialgerichte neu geregelt (siehe hier).
Nach nunmehr über 9 Monaten weist das Sozialgericht Darmstadt jedoch hier auf seiner Homepage weiterhin die bis zum 31.12.2009 geltenden örtlichen Zuständigkeiten der hessischen Sozialgerichte aus.
So wird für Offenbach oder Neu-Isenburg z.B. weiterhin das Sozialgericht Frankfurt als örtlich zuständiges Gericht angegeben.
Zwar ist die Klageeinreichung bei einem örtlich unzuständigen Sozialgericht grundsätzlich fristwahrend. Die enstehende Verzögering ist jedoch ärgerlich.