• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
Strafverteidiger

Strafverteidiger

Rechtsanwalt Strafrecht - Fachanwalt für Sozialrecht - Sokolowski

  • »
  • Infos
    • Joachim Sokolowski
    • Strafrecht
    • Bussgeld / OWi
    • Verkehrs­straf­recht
    • Sozialrecht
  • Kontakt
  • Blawg
    • Podcasts
    • Strafrecht
      • Jugendstrafrecht
      • Betäubungsmittel
      • Verkehrsstrafrecht
      • Betrug
    • Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten
    • Lenk- und Ruhezeiten
    • Führerschein
    • Waffenrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sozialrecht
      • Rente
      • Krankversicherung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Show Search
Hide Search

13-Jährige kauft Wodka am Kiosk: 2,03 Promille

Polizeibeamte des Frankfurter 13. Polizeireviers haben am Sonntagmittag im Bernuspark zwei 13-jährige alkoholisierte Mädchen aufgegriffen.

Passanten hatten zuvor per Notruf die Polizei alarmiert. Bei einem der Mädchen soll einein Alkoholwert von 2,03 Promille, bei dem anderen Mädchen ein Wert von 0,81 Promille gemessen sorden sein.

In Begleitung der Kinder befand sich ein 15-jähriger Junge, der jedoch keinen Alkohol zu sich genommen hatte. Während das Kind mit dem hohen Promillewert zur stationären Behandlung in eine Klinik gebracht werden musste, wurde das andere Mädchen und der Junge auf dem Revier ihren Eltern übergeben.

Die Kinder sollen angegeben haben, eine Flasche Wodka sowie sechs Flaschen Bier an einem Kiosk in Frankfurt Bockenheim gekauft zu haben. Die 38 Jahre alte Betreiberin des Kiosks konnte ermittelt werden. Obwohl die 13-Jährigen eindeutig als Minderjährige zu erkennen waren, hatte die Frau ihnen den Alkohol verkauft.
Gegen die 38-Jährige soll ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein.

Alkohol? Kenne Dein Limit!

Quelle

Veröffentlicht: 28. Dezember 2009 Ohne Gewähr...

Kategorie: Jugendstrafrecht, OWiG, StrafrechtSchlagwörter: Alkohol, Kinder, Polizei, Promille

Seitenspalte

Kontakt • Strafrecht • Pflichtverteidiger • Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten • Führerschein • Lenk- und RuhezeitenFortbildungsbescheinigung

Akuelles:

Berat­ungs­hil­fe, Pro­zess­kost­en­hilfe und / oder Pflicht­ver­teidig­ung im Strafverfahren?

  • Übersicht der Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006
  • Ent­gelt­fort­zahl­ung im Krank­heits­fall – Be­weis­wert ärzt­lich­er Ar­beits­un­fähig­keits­be­schein­igung­en
  • Geldstrafe: Tagessatz von 1,00 Euro
  • Funk­zell­en­ab­fra­ge: Zu­lässig­keit und Ver­wert­ungs­ver­bot 
  • Digitale Akteneinsicht für inhaftierten Beschuldigten 
  • Voll­streckungs­­­reihenfolge bei Zusamm­­en­treffen von Frei­heits­strafe mit Unter­bring­ung in einer Ent­ziehungs­anstalt aus ver­schied­enen Ver­fahren 
  • Polizei nimmt Finger­abdruc­k um das Smart­pho­ne zu ent­sper­ren
  • Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs erstreckt sich nur auf „professionelle Einreicher“
  • BVerfG: 6 Monate Haftprüfung sind zu lange
  • OWi: Wasserlassen unter freiem Himmel ist ohne Weiteres keine grob ungehörige Handlung

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Strafverteidiger
Fachanwalt für Sozialrecht
Offenbacher Str. 99
63263 Neu-Isenburg
Tel. 06102 88478-0

Footer

Fachanwalt für Sozialrecht
Offenbacher Str. 99, 63263 Neu-Isenburg

IMPRESSUM • DATENSCHUTZ • TELEFON 06102 884780

Fortbildungsbescheinigung des DAV
  • »
  • Infos
  • Kontakt
  • Blawg
  • Impressum
  • Datenschutz