• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
Strafverteidiger

Strafverteidiger

Rechtsanwalt Strafrecht - Fachanwalt für Sozialrecht - Sokolowski

  • »
  • Infos
    • Joachim Sokolowski
    • Strafrecht
    • Bussgeld / OWi
    • Verkehrs­straf­recht
    • Sozialrecht
  • Kontakt
  • Blawg
    • Podcasts
    • Strafrecht
      • Jugendstrafrecht
      • Betäubungsmittel
      • Verkehrsstrafrecht
      • Betrug
    • Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten
    • Lenk- und Ruhezeiten
    • Führerschein
    • Waffenrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sozialrecht
      • Rente
      • Krankversicherung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Show Search
Hide Search

Das ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts…


„Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem Aktenkonvolut denkbare Verfahrensfehler selbst herauszusuchen und den dazu möglicherweise passenden Verfahrenstatsachen zuzuordnen“ hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 14. April 2010 in dem Verfahren 2 StR 42/10 festgestellt und die betreffende Revision als unzulässig zurückgewiesen.

Der BGH begründet dies unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Generalbundesanwaltes wie folgt begründet:

Es genügt den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Revisionsvortrag (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) nicht, wenn Aktenbestandteile und Ausschnitte aus dem Hauptverhandlungsprotokoll – wie es in der Revisionsschrift heißt – „der Einfachheit halber in chronologischer Reihenfolge und nicht nach Rügen getrennt überreicht werden“.

Die Entscheidung kann hier auf den Seiten des BGH im Volltext abgerufen werden.

(1 / 21)

Ähnliche Beiträge:

  • Kom­pen­sation für Rechts­staats­widrige Ver­fahrens­ver­zöger­ung bei Ver­fahr­ens­ein­stell­ung
    Kom­pen­sation für Rechts­staats­widrige Ver­fahrens­ver­zöger­ung bei Ver­fahr­ens­ein­stell­ung
  • OWi: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Straßenbahn
    OWi: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Straßenbahn
  • Auch OLG Karls­ruhe sieht kein Be­weis­ver­wert­ungs­ver­bot bei fehl­en­den Roh­mess­dat­en
    Auch OLG Karls­ruhe sieht kein Be­weis­ver­wert­ungs­ver­bot bei fehl­en­den Roh­mess­dat­en

Veröffentlicht: 7. Mai 2010 Ohne Gewähr...

Kategorie: StrafrechtSchlagwörter: BGH, Revision, Revisionsbegründung, Volltext, § 344 StPO

Haupt-Sidebar

Kontakt • Strafrecht • Pflichtverteidiger • Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten • Führerschein • Lenk- und Ruhezeiten

Akuelles:

Be­sitz­en im Sin­ne des Be­täub­ungs­mittel­ge­setz­es (BtMG)

  • Förm­lich­keiten beim Selbst­lese­ver­fahren nach § 249 II StPO
  • Mutter­schutz: 266 oder 280 Tage schwanger?
  • Das Urteil muss recht­zeitig zur Akte ge­langen, auch wenn der Richter in Ur­laub geht
  • Internet und E-Mail in der Haftzelle?
  • Keine Trunk­en­heits­fahrt mit dem Fahr­rad, wenn das Fahr­rad geschoben wird
  • Tatein­heit bei An­bau und Be­sitz von Be­täubungs­mitteln
  • Keine Ein­zieh­ung von Tat­er­träg­en wenn der Ge­schädig­te ent­schädigt wurde
  • Noch 17.607 Rechtsanwälte ohne beA?
  • Zahlungsaufforderung einer nicht existenten Anwaltskanzlei Dr. Her­zog & Partner
  • Verpflichtung eines Providers auf Herausgabe der auf seinem Server gespeicherten Daten eines Dritten nach § 100b StPO?

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Strafverteidiger
Fachanwalt für Sozialrecht
Offenbacher Str. 99
63263 Neu-Isenburg
Tel. 06102 88478-0

Footer

Fachanwalt für Sozialrecht
Offenbacher Str. 99, 63263 Neu-Isenburg

IMPRESSUM • DATENSCHUTZ • TELEFON 06102 884780

Fortbildungsbescheinigung
  • »
  • Infos
  • Kontakt
  • Blawg
  • Impressum
  • Datenschutz