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Hanfplantage im Studentenwohnheim

Ein in Köln-Deutz wohnhafter Liebhaber verbotener Pflanzen erhielt gestern Mittag unerwarteten Besuch der Kölner Polizei. Er wird sich nun wegen Anbaus einer Indoor-Hanfplantage und damit wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu verantworten haben.

Gestern gegen 14.00 Uhr meldete sich ein Zeuge bei der Polizei und teilte mit, dass ein Bewohner des Studentenwohnheims auf der Deutz-Kalker-Straße eine doch sehr verdächtige Pflanzenzucht betreibe.

Auf Grund dieses Hinweises suchten Kriminalbeamte die Wohnung des Verdächtigen auf und fanden in dem cirka 18 Quadrat Meter großen Studentenappartement einen sogenannten „Growschrank“, also ein Indoor-Gewächshaus vor. In dem ungefähr 2 mal 3 großen und extra für die Pflanzenaufzucht vorgesehenen Zelt, sowie in dem ebenfalls als Anbaufläche genutzen Bad wurden insgesamt 25 Marihuanapflanzen herangezüchtet, die bereits eine Größe von über einem Meter erreicht hatten. Die Pflanzen gediehen prächtig und trugen dank der guten Pflege bereits Blütenansätze.

Der „Pflanzenliebhaber“ hatte die Anlage mit spezieller Beleuchtung und Abluftanlage sehr professionell betrieben. Der Anblick der ersten und auch letzten Ernte blieb dem Wohnungsinhaber allerdings erspart – er war zum Zeitpunkt der Durchsuchung selber nicht zugegen.

Die Pflanzen und das komplette Zubehör wurden beschlagnahmt. Nun erwartet den Verdächtigen Züchter ein Strafverfahren wegen des Anbaus von Cannabis in nicht geringer Menge. Dies erfüllt den Verbrechenstatbestand und sieht für Erwachsene eine Mindeststrafe von mindestens einem Jahr vor.

Quelle

Veröffentlicht: 22. Januar 2010 Ohne Gewähr...

Kategorie: Betäubungsmittel, StrafrechtSchlagwörter: BtMG, Cannabis, Marihuana, nicht geringe Menge

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