Das Bundeskabinett hat am 30. Mai 2007 zur Umsetzung von Vorgaben der Europäischen Union, des Europarats und der Vereinten Nationen beschlossen, das Strafgesetzbuch zu ändern um Korruption auch auf internationaler Ebene besser bekämpfen zu können.
Es sind u.a. folgende Kernpunkte vorgesehen:
Die Bestechlichkeit und die Bestechung ausländischer sowie internationaler Amtsträger und Richter sollen generell unter Strafe gestellt werden. Bislang war eine Strafbarkeit nur gegeben, soweit der betroffene Amtsträger oder Richter in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder für eine Europäische Institution tätig ist.
Korrespondierend dazu soll der in § 5 StGB geregelte Geltungsbereich des deutschen Strafrechts ausgeweitet werden, indem Amtsträgerbestechungen von Deutschen und gegenüber Deutschen künftig ohne Ausnahme nach deutschem Recht geahndet werden können soll, ohne dass es auf den Tatort ankommt.
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sollen künftig auch dann unter Strafe stehen, wenn sie nicht mit dem Ziel eines Wettbewerbsvorteils erfolgt.
Der Gesetzentwurf kann hier auf den Seiten des Bundesjustizministeriums im Volltext abgerufen werden.