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Urlaubsmitbringsel: Statt in den Flieger zum Haftrichter…

Am 31. Januar gegen 18.00 Uhr bemerkte die Verkäuferin eines Duty-Free-Shops am Frankfurter Flughafen den Diebstahl einer Handcreme.

Dies teilte sie dem Sicherheitsdienst mit, der bei der Durchsicht der Videoaufzeichnungen eine verdächtige Frau ausfindig machen konnte. Diese Person wurde sodann am Abfluggate 27 zur Rede gestellt. Bei der Verdächtigen soll es sich um eine 38-jährige Frau aus der Russischen Föderation gehandelt haben.

Die so angesprochene soll sich nicht nur bezüglich der Handcreme geständig gezeigt haben. Ihr wurde darüberhinaus zur Last gelegt, weitere Kosmetikartikel aus anderen Läden des gleichen Betreibers im Gesamtwert von rund 2.380 EUR ebenfalls gestohlen zu haben.
Statt ihren Flug anzutreten wurde die Frau festgenommen und am 1. Februar dem Haftrichter vorgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl erließ.

Quelle

Veröffentlicht: 4. Februar 2010 Ohne Gewähr...

Kategorie: StrafrechtSchlagwörter: Diebstahl, Flughafen, Frankfurt, StGB, § 242 StGB

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