Die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist grundsätzlich inzident zu prüfen, wenn für die Anordnung Gebühren erhoben werden. Dabei darf nicht die falsche Rechtsgrundlage genannt werden. Ferner ist zwischen Anzeichen für Alkoholabhängigkeit und Alkoholmissbrauch zu trennen. 188x
MPU Anordnung: Trennung zwischen Alkoholabhängigkeit und Alkoholmissbrauchweiterlesen...