Hat jemand eine Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen, so kann das Gericht nach § 63 StGB die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen. (1 / 339)
Strafmilderung bei Trunkenheitsfahrt?
Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehenbei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach §§ 21, 49 I StGB gemildert werden. (1 / 920)
Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ist eine außerordentlich belastende Maßnahme…
…die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie setzt zunächst voraus, dass zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig (§ 20 StGB) oder vermindert schuldfähig (§ 21 StGB) war und die Tatbegehung hierauf beruht. (1 / 146)
Auf die Fähigkeit des Täters das Unrecht seines Handelns einzusehen kommt es nicht an
Das Landgericht hatte in seinem Urteil, mit dem es den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat ausgeführt, dass die Fähigkeit des Angeklagten, „das Unrecht seines Handelns einzusehen“, zur Tatzeit erheblich eingeschränkt gewesen sei. (1 / 133)
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Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Alkoholsucht
In seinem Beschluss vom 9. Juni 2010 in dem Verfahren 2 StR 201/10 hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt insoweit mit den Feststellungen aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterblieben ist. (1 / 272)
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BGH zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
In seinem Beschluss vom 23.10.2007 in dem Verfahren 4 StR 358/07 hat sich der BGH erneut mit den Voraussetzungen der Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus befasst (1 / 140)
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BGH: Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17. Oktober 2007 in dem Verfahren 2 StR 462/07 ist eine verminderte Einsichtsfähigkeit strafrechtlich erst dann von Bedeutung im Sinne des § 21 StGB, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat. Diesen Leitsatz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen In der Entscheidung wird u.a. folgendes …
BGH zu den Voraussetzungen der Strafmilderung nach § 213 1. Alt StGB
In seiner Entscheidung vom 11.12.2006 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen der Strafmilderung beim Totschlag gem. § 213 1. Alternative StGB befasst und folgendes ausgeführt:
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BGH zu den Voraussetzungen der Unterbringung nach § 63 StGB
In seinem Beschluss vom 22.11.2006 in dem Verfahren 2 StR 430/06 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB befasst und folgendes ausgeführt: …
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BGH zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, zur Schuldunfähigkeit, Steuerungsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit …
BGH, Urteil vom 18.01.2006 – 2 StR 394/05
BGH zur Unterbringung in einem psychiatrisches Krankenhaus, zur Schuldunfähigkeit, Steuerungsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit …